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Die Zollplane

Bei der Zollplane handelt es sich um eine Standard- oder Normalplane mit besonderen Verschlüssen und Schweißnähten um den Zollvorschriften zu entsprechen.
Sie wird heute nur noch im grenzüberschreitenden Verkehr außerhalb der EU benötigt.

Die Plane, inkl. Brücke, wird dabei vom Zoll als ein Behälter angesehen, der nach dem blombieren durch einen Zollbeamten kein Zu- oder Abladen von Gütern, ohne ersichtliche Spuren zu hinterlassen, ermöglicht.

Die wichtigsten Zoll-Anforderungen im Einzelnen:

Abstand der Verschlusselemte max. 20cm Bordwandüberdeckung der Plane mind. 33cm senkrechte Planenverschlüsse als Riemen-Durchzug mit doppelter Überlappung
Oesenabstand Planen-Bordwandueberdeckung doppelte Ueberlappung
Schweißnähte müssen mit Zollband (in Kontrastfarbe zur Plane) gesichert sein Planenseil mit Stahl- Hanf- oder Nyloneinlage und speziellem Endstück zum Befestigen der Verblombung  
Zollschweißnaht Zollseil-Endstück  

Ähnliche Anforderungen an die Verschlüsse einer Normalplane werden vereinzelt auch gestellt wenn eine firmeninterne Verblombung der Plane, zur Sicherung des Transportgutes auch im nationalen Verkehr, vorgenommen werden soll.

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